Kosten

In Privatpraxis verfüge ich nicht über eine sogenannte Kassenzulassung, weshalb es mir leider nicht möglich ist, direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Es ergeben sich daher die folgenden Möglichkeiten als Grundlage für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen: 

Privatversicherung und Beihilfe

Sie können direkt ein Erstgespräch mit mir vereinbaren, da die probatorischen Sitzungen (die ersten 4-5) antrags- und genehmigungsfrei sind. Das Honorar einer Therapiesitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*Innen (GOP). Die Kosten werden oft in voller Höhe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich dennoch vorher über die Bedingungen der Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Ihrer Privatversicherung/Beihilfe, da die Konditionen der Leistungsübernahme variieren können.

Selbstzahler*innen

Sie haben immer die Möglichkeit, Ihre Therapie selbst zu zahlen. Ihre Krankenkasse erhält dann keinerlei Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*Innen (GOP) und beträgt 131,10€ pro 50-minütiger Therapiesitzung (3-facher Satz nach GOP 870).

mkk (vormals BKK VBU)

Sollten Sie bei der mkk versichert sein, dann übernimmt Ihre Kassen die vollen Kosten der Psychotherapie in meiner Praxis. Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt, sowie Ihre Versichertenkarte mit. 

Freie Heilfürsorge

Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wenn Sie über die Heilfürsorge der Bundeswehr versichert sind, dann lassen Sie sich von Ihren Truppenärzt*Innen zunächst den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ ausstellen und bringen diesen zum Erstgespräch mit. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass ich nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann, da ich als Privatpraxis nicht über einen Kassensitz verfüge. Grundsätzlich ist es aber möglich, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in voller Höhe bezahlt zu bekommen. Dies ist jedoch ein Prozess, der von Patient*innen- und Therapeut*innenseite etwas Anstrengung und Zeit braucht, da Sie dazu Ihrer Krankenkasse das ’Systemversagen’ nachweisen müssen. Aktuell kann ich leider keine weiteren Therapieplätze im Kostenerstattungsverfahren anbieten.

Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer kurzfristigen Absage Ihrerseits (weniger als 48 Stunden vor Termin) ein Ausfallhonorar berechnet wird (50% der Leistung), da es sich bei einer psychotherapeutischen Praxis um eine ‚Bestellpraxis‘ handelt, was bedeutet, dass ich ausschließlich feste Termine vergebe. Anders als in den meisten Arztpraxen üblich, entsteht Ihnen dadurch keine Wartezeit vor Ihrem Termin, sondern diese Zeit ist ausschließlich Ihnen vorbehalten.